Satzung

Internationaler Fanclub Claudia Hirschfeld


§ 1    Name und Sitz des Clubs

Der Club trägt den Namen „Internationaler Fanclub Claudia Hirschfeld“.
Der Sitz des Clubs befindet sich seit September 2022 in D-32758 Detmold, Am Rott 34 b.
 

§ 2   Ziel und Zweck des Clubs

Zusammenschluß von Claudia Hirschfeld Fans sowie Werbung und Unterstützung für die Künstlerin und den Club.
 

§ 3   Mitgliedschaft

Mitglied werden kann jede Person, die den Aufnahmeantrag unterschrieben hat und damit die Clubsatzung anerkennt. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung zum Jahresende. Außerdem kann der Ausschluss durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied den Clubjahresbeitrag nicht bezahlt oder sein Verhalten nicht den Interessen des Clubs entspricht.
 

§ 4   Clubbeitrag

Die Höhe des Clubbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und ist bis zum 15.03. jeden Jahres zu zahlen.
 

§ 5   Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Vertretungsberechtigt ist der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende. Der Vorstand sowie zwei Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes bestimmt der verbleibende Vorstand eine Ersatzperson.
 

§ 6   Mitgliederversammlung

Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind nur Mitglieder, die den Clubjahresbeitrag bezahlt haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Die Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Einladungen zur Mitgliederversammlung werden den Mitgliedern spätestens sechs Wochen vor Termin zugesandt. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder, bei Beschluss über die Änderung der Satzung und der Auflösung des Clubs ist die 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.


Bochum, den 29.11.1997